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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Das Flyingcenter Oberwallis, Hansi Zeiter, nachstehend als “Veranstalter“ bezeichnet, ist eine Gleitschirmflugschule, die  Gleitschirmausbildungen, Weiterbildungskurse, Speedflyingkurse, Passagierflüge, Thermik-/Streckenflugkurse, Sicherheitstrainings, Flugsafaris sowie Flugreisen für Gleitschirmpiloten anbietet. Reparatur und Wartung von Flugmaterial, sowie Verkauf von Gleitschirmausrüstungen, Zubehör, Sport- und Freizeitbekleidung ist eine weitere Geschäftstätigkeit. Die nachstehenden Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen den Kunden/Teilnehmern und den  vom Flyingcenter Oberwallis angebotenen Leistungen. Diese Bedingungen sind Bestandteil des Angebots, und der Kunde/Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden.

2. Anmeldung

Wir empfehlen die Anmeldung schriftlich an den Organisator zu richten:

Flyingcenter Oberwallis
Leitung: Hansi Zeiter
Wichelstrasse 21
CH-3984 Fieschertal

Tel. +41 79 220 73 05
info@flyingcenter.ch
www.flyingcenter.ch

3. Anmeldetermin

Unsere Angebote und Kurse können wegen der beschränkten Teilnehmerzahl sehr schnell ausgebucht sein. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung ist von Vorteil. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt.

4. Bestätigung

Mit der Anmeldung werden diese “Allgemeinen Bedingungen“ Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter: auch dann, wenn diese Anmeldung nur mündlich oder telefonisch erfolgt ist. Sobald die Anmeldung eingegangen ist, erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung.

5. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung richtet sich nach folgenden Bedingungen:

  • Aus-/Weiterbildung: Die Kurskosten sind zu Beginn des Kurses mittels Einzahlungsschein oder bar am 1. Kurstag zu entrichten.
  • Material/Wartung: Die Kosten sind bar oder per Rechnung innert 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
  • Reisen: Die Kosten sind zu Beginn der Reise mittels Einzahlungsschein oder bar bis spätestens zum Abreisetag zu entrichten.
  • Passagierflüge: Die Bezahlung des Fluges erfolgt vor oder direkt nach dem Flug in bar. Kann der Flug aufgrund kurzfristiger Veränderung der Wetterlage nicht durchgeführt werden, wird der Betrag zurückerstattet oder für einen späteren Flug gutgeschrieben. Gutscheine werden nicht zurückerstattet.

6. Rücktritts- und Annullationsbedingungen

a. Aus-/Weiterbildung

Grundsätzlich kann der abgeschlossene Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Es werden keine Kurskosten zurückerstattet.

b. Material

Einmal benutztes Material kann nicht zurückgenommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, gebrauchtes Material in Anzahlung zu geben. Entsprechende Vereinbarungen sind individuell zwischen Kunde und Flyingcenter Oberwallis auszuhandeln.

c. Reisen

Grundsätzlich kann der abgeschlossene Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Massgebend für die Annullation ist das Datum beim Eintreffen der Erklärung.

Annullationskosten

  • bis 60 Tage vor Beginn: Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00
  • 59 bis 30 Tage vor Beginn: 25 % der Kosten
  • 29 bis 14 Tage vor Beginn: 50 % der Kosten
  • 1 bis 13 Tage vor Beginn: 100 % der Kosten

Die Annulierungskosten werden in Härtefällen (Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt) von einer Annulierungskostenversicherung übernommen. Es ist Sache der Teilnehmer eine Annulierungskostenversicherung abzuschliessen, Beteiligen sich an einer Reise oder einem Kurs zu wenig Teilnehmer oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung der Reise/Kurs verhindern, so kann der Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten oder die Kunden in andere Gebiete umbuchen. Erfolgt die Annullation durch das Flyingcenter Oberwallis werden bereits einbezahlte
Kurs/Reisegelder zurückerstattet oder auf Wunsch des Teilnehmers gutgeschrieben. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Vertragsunterbruch

  1. a. Sollte der Kunde aus irgendeinem Grund die Aus-/Weiterbildung, der Passagierflug oder die Reise vorzeitig abbrechen, so kann der Preis nicht zurückerstattet werden.
  2. b. Reisen: Bei einer vorzeitigen Rückreise wird der Veranstalter soweit als möglich bei der Organisation behilflich sein. In diesem Zusammenhang ist der Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung möglich, welche im Reisepreis jedoch nicht inbegriffen ist.

8. Leistungen

  • Der Leistungsumfang des Vertrags ist jeweils in unseren Informationsorganen und in den dazugehörenden Preislisten aufgeführt.
  • Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Tarife.
  • Die in den Preislisten angegebenen Preise verstehen sich pro Person inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Das Flyingcenter Oberwallis behält sich das Recht vor die Preise jederzeit anzupassen.

9. Transport

Die Personen-Transporte mit dem Flugschulbus auf einer Flugreise oder während der Ausbildung sind unentgeltlich, respektive decken die Selbstkosten. Das in den Fahrzeugen (dies beinhaltet auch eventuelle Anhänger) transportierte Material des Teilnehmers, dazu gehört auch gemietetes Material, verbleibt in der Obhut des Teilnehmers. Für Schäden, Diebstahl der persönlichen Ausrüstung ist der Teilnehmer verantwortlich. Dies trifft auch zu, wenn der Teilnehmer nicht an einem Teil der
Reise/Transport teilnimmt, jedoch das Material trotzdem im Fahrzeug belässt.

10. Beanstandungen

Leistungsstörungen sind oft nicht voraussehbar. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ein störendes Vorkommnis unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Auf Beanstandungen, die nicht sofort vor Ort dem Vertreter des Flyingcenter Oberwallis gemeldet werden, kann später nicht mehr eingegangen werden.

11. Programmänderungen

Grundsätzlich finden die ausgeschriebenen Kurse bei genügend Teilnehmern (mind. 6 Personen) immer statt. Programmänderungen können z.B. wetterbedingt entstehen. Der Teilnehmer muss zu umfassenden Programm- und insbesondere Gebietsänderungen bereit sein. Es ist dem Veranstalter vorbehalten, das Programm abzuändern.

12. Versicherung

Hängegleiter (Gleitschirme/Speedflyer/Deltas) dürfen nur in Betrieb genommen werden, sofern die Haftpflichtansprüche Dritter auf Erden nach den Bestimmungen der Luftfahrtverordnung in jenem Fall sichergestellt sind. Schüler oder Teilnehmer, die einen Gleitschirm/Speedflyer vom Flyingcenter benützen, sind automatisch von der flugschuleigenen Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Versicherung ist aber in jedem Fall Sache der Teilnehmer.

Zusätzliche Versicherungen

Zusätzlich empfehlen wir zur Deckung weiterer Risiken, falls nicht schon abgedeckt ist, den Abschluss einer umfassenden gültigen Unfall- Krankenversicherung (Flugunfallrisiko, Bergungs- und Rettungskosten), respektive einer Reiseversicherung. Obwohl wir als Veranstalter ein optimales Arrangement und sichere Führung anbieten können, sind bei Kursen und Touren Unfälle nicht ausgeschlossen.

13. Haftung und Schadenersatz

Durch eine Buchung anerkennt man die Gefahren im Hängegleiterflugsport. Auch ein hochqualifizierter Flugführer ist nicht unfehlbar, denn in der Fliegerei wird er mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals voll beherrschbar sind. Seine Aufgabe kann es daher nur sein, das Risiko auf ein Minimum zu beschränken. Der Kursteilnehmer anerkennt die Kurs-/Reisebedingungen und bestätigt, dass er genügend gegen Unfall versichert ist. Die Teilnahmeerfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle und Beschädigung des Flugmaterials lehnt das Flyingcenter Oberwallis, Hansi Zeiter, jede Haftung ab. Schäden an Schul- und Testgeräten vom Flyingcenter Oberwallis welche durch das Eigenverschulden des Teilnehmers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Benützers.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen bei der Anmeldung die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

14. Gerichtsstand

Für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Teilnehmer besitzt und wo sich der Schadensort befindet, sich ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Fieschertal im Kanton Wallis.

Fieschertal, 18. Oktober 2017

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